Psychotherapeutische Praxis
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Grimma

Ablauf & Kosten

 

Ablauf

Der Erstkontakt findet in der Regel telefonisch statt. 

 

 

Nach Vereinbarung eines Termins zur psychotherapeutischen Sprechstunde, werden in diesem Erstgespräch die Gründe für die Vorstellung besprochen. Bitte bringen Sie hier Ihre Versichertenkarte, das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“), Vorbefunde sowie das letzte Schulzeugnis in Kopie mit. Es können max. 5 Sprechstundentermine zu je 50min. durchgeführt werden. 

Nach diesem ersten Kennenlernen wird dann entschieden, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Anschluss wird besprochen, ob und in welcher Form eine Psychotherapie weitergeführt werden kann. Wenn eine Psychotherapie in meiner Praxis stattfinden kann, werden alle nötigen Formulare zur Beantragung bei der Krankenkasse gemeinsam ausgefüllt. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50min. und findet ca. einmal in der Woche statt, oft werden im Verlauf der Behandlung aber größere Abstände vereinbart. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung wird individuell vereinbart und hängt u.a. vom Schweregrad der Erkrankung ab. Je nach Alter und Gesamtsituation werden die Eltern oder andere Bezugspersonen regelmäßig in die Behandlung einbezogen. 

Ob und wie schnell eine Behandlung erfolgen kann, hängt nicht zuletzt auch von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Zu beachten ist dabei, dass auch Termine zu Schul- und Arbeitszeiten vergeben werden. Bitte klären Sie dies mit den betreffenden Stellen ab. Eine Bescheinigung kann auf Nachfrage ausgestellt werden. 

Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.


Kosten

 

Das Behandlungsangebot richtet sich derzeit vorrangig an gesetzlich versicherte Patienten.

Je nach Kapazitäten der Praxis steht die Behandlung aber auch Privatzahlern und Selbstzahlern offen – erfragen Sie dies bitte bereits bei der telefonischen Anmeldung oder beachten Sie die Informationen unter "Aktuelles".

 

 

 


Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Die Kostenübernahme der weiteren psychotherapeutischen Behandlung wird gemeinsam mit dem Therapeuten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und muss von dieser erst genehmigt werden. Beim Erstkontakt und jedes Quartal wird die Chipkarte benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

 

 

Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (PDF):  PTV10.pdf

Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler

Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab – erfragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag die Kosten für psychotherapeutische Leistungen trägt und lassen Sie sich diese Information schriftlich geben. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.