Nach Vereinbarung eines Termins zur psychotherapeutischen Sprechstunde, werden in diesem Erstgespräch die Gründe für die Vorstellung besprochen. Bitte bringen Sie hier Ihre Versichertenkarte, das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“), Vorbefunde sowie das letzte Schulzeugnis in Kopie mit. Es können max. 5 Sprechstundentermine zu je 50min. durchgeführt werden.
Nach diesem ersten Kennenlernen wird dann entschieden, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Anschluss wird besprochen, ob und in welcher Form eine Psychotherapie weitergeführt werden kann. Wenn eine Psychotherapie in meiner Praxis stattfinden kann, werden alle nötigen Formulare zur Beantragung bei der Krankenkasse gemeinsam ausgefüllt. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50min. und findet ca. einmal in der Woche statt, oft werden im Verlauf der Behandlung aber größere Abstände vereinbart. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung wird individuell vereinbart und hängt u.a. vom Schweregrad der Erkrankung ab. Je nach Alter und Gesamtsituation werden die Eltern oder andere Bezugspersonen regelmäßig in die Behandlung einbezogen.
Ob und wie schnell eine Behandlung erfolgen kann, hängt nicht zuletzt auch von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Zu beachten ist dabei, dass auch Termine zu Schul- und Arbeitszeiten vergeben werden. Bitte klären Sie dies mit den betreffenden Stellen ab. Eine Bescheinigung kann auf Nachfrage ausgestellt werden.
Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Kosten
Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler